UNSER SOZIALES ENGAGEMENT

Wir denken, dass alle Unternehmen verpflichtet sind, zum Fortschritt und zur Verbesserung der Gesellschaft beizutragen.

Und das ist nicht alles für das Rose-Team – Wir glauben an Träume und daran, wie wichtig es ist, unseren Teil dazu beizutragen, dass Menschen sie verwirklichen können.

Deshalb arbeiten wir seit jeher mit zahlreichen Vereinen und Organisationen zusammen, die im sozialen Bereich tätig sind. Wir bündeln unsere Kräfte, um gemeinsam auch scheinbar unmögliche Ziele zu erreichen.

Wir schützen die Schwächsten und unterstützen die territoriale Entwicklung

Als Frauenunternehmen reagieren wir besonders sensibel auf Fragen des Frauenschutzes und der Kinderunterstützung.

Jedes Jahr legen wir ein Budget fest, das wir für Projekte verwenden, die wir sorgfältig und nach gemeinsamen Kriterien auswählen, z. B.

01

Zuverlässigkeit und Solidität der begünstigten Einrichtung

Wir wählen nur Einrichtungen aus, die wir kennen oder bei denen wir die Möglichkeit haben, sie durch Einsicht in die Satzung und die letzte verfügbare Bilanz zu überprüfen.

02

Rotation

Es gibt viele Verbände und Projekte, weshalb wir abwechselnd unsere Hilfe und unser Engagement für alle, die es verdienen, anbieten.

03

Projektwirkung

Wir evaluieren sorgfältig nicht nur die jeweilige Vereinigung, sondern auch das spezifische vorgeschlagene Projekt und schätzen die konkrete Auswirkungen ein.

04

Gebietsunterstützung

Zudem denken wir, dass jedes Unternehmen die Verantwortung hat, das Gebiet, in dem es tätig ist, zu unterstützen, damit es wachsen und gedeihen kann. Wenn sich jedes Unternehmen um das soziale Gefüge in seiner Umgebung kümmern würde, würde unser ganzes Land davon profitieren.
Aus diesem Grund weisen wir jedes Jahr territorialen Aktivitäten Teil des Budgets zur Förderung des Wohlbefindens der Menschen zu.

Die von uns zurzeit unterstützten Projekte

Die Gruppo Polis ist ein Zusammenschluss von vier Genossenschaften aus Padua, die sich seit 1985 für Menschen in Schwierigkeiten einsetzen.

Die Tätigkeitsbereiche der Gruppo Polis reichen von Behinderungen bis zur psychischen Gesundheit, von sozialer Ausgrenzung bis zu Flüchtlingen, von geschützten Unterkünften bis zur sozial-beruflichen Unterstützung von Frauen, die Opfer verschiedener Formen von Gewalt geworden sind, von der sozialen Landwirtschaft bis zur neueren Gruppenmedizin.

Casa Viola ist ein Dienst der Polis-Gruppe, der nach Franca Viola benannt ist. Diese war die erste Frau in Italien, die die Mussehe ablehnte.
Casa Viola ist seit 2008 in Padua tätig und hat sich zum Ziel gesetzt, Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, dabei zu helfen, wieder ein freies und unabhängiges Leben zu führen.
Das Haus befindet sich an einer geheimen, geschützten Adresse und kann bis zu sieben Frauen und ihre minderjährigen Kinder gleichzeitig aufnehmen.

I Bambini delle Fate ist ein Sozialunternehmen, das 2005 auf Initiative von Präsident Franco Antonello, Unternehmer und Vater von Andrea – einem autistischen Jungen – gegründet wurde.
Die Organisation betreibt regelmäßig und kontinuierlich soziale Kommunikation und Fundraising, um maßgeschneiderte Projekte zu finanzieren, die den dringendsten Bedürfnissen von Familien mit Autismus- und Behinderungen-Problemen entsprechen.

Um dies zu erreichen, hört I Bambini delle Fate auf die Bedürfnisse der Familien und sucht regelmäßige Spendergruppen, seien es Unternehmen mit der Initiative Fare impresa nel Sociale („Sozial unternehmen“) oder Einzelpersonen mit der Initiative Sporcatevi le Mani („Mach dir die Hände schmutzig“)

Mit der Kampagne Banca del Tempo Sociale („Sozialzeitbank“), die sich an Schüler:Innen der Sekundarstufe richtet, werden junge Menschen einbezogen, die sich freiwillig bereit erklären, einen Teil ihrer Zeit mit einem autistischen Kind zu verbringen.

LILT (Italienischer Verband zur Tumorbekämpfung) – Provinzverband Padua wurde 1975 gegründet, um eine Kultur der Solidarität und Gesundheitserziehung in der Region Padua zu fördern.
Dank des Engagements zahlreicher Freiwilliger und Fachleute setzt sich LILT Padua für die Verbreitung der Krebsprävention durch Bildungsaktivitäten, Projekte vor Ort und „Präventionsräume“ ein.
Das WelfareCare-Projekt ist mit einem klaren Ziel entstanden: Kostenlose Brustkrebsvorsorge für eine Hochrisikogruppe.
In Zusammenarbeit mit Gemeinden und Partnern und dank der Anwesenheit einer mobilen Klinik, die mit modernster Technik ausgestattet ist, werden kostenlose Mammographien und Ultraschalluntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs für Frauen zwischen 35 – 49 Jahren durchgeführt.
WomenForFreedom ist eine unabhängige humanitäre Organisation, die sich für die Freiheit der Frauen in Italien und der ganzen Welt einsetzt.
Sie ist seit etwa vier Jahren aktiv und hat Projekte in Indien, Kamerun, Rumänien und Italien ins Leben gerufen. Damit hilft sie mehr als 3.000 Frauen und ihren Familien durch Mikrokredite und Projekte zur Einkommen-Selbsterwirtschaftung, um ihnen die Möglichkeit zu geben, wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erlangen.

CEFA setzt sich seit Jahren für die Bekämpfung von Hunger und Armut in ostafrikanischen Ländern – insbesondere in Mosambik – ein, indem sie integrierte Entwicklungsprogramme mit einem Lieferkettenansatz durchführt.

Frauenempowerment zur Ernährungssicherheit

Das Projekt unterstützt das Frauenempowerment in der Provinz Sofala, Mosambik, indem es den Schwerpunkt auf das Frauenbewusstsein legt und ihre grundlegende Rolle für eine nachhaltige und inklusive Landesentwicklung anerkennt.

Es handelt sich insbesondere um eine Ernährungsschulung über die Vorteile von Milch und Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln. Viele Frauen werden gute Praktiken erlernen und gleichzeitig an Kochvorführungen teilnehmen, die ihren Familien zugute kommen. Sie werden ihrerseits in der Lage sein, das Gelernte an ihre jungen Töchter weiterzugeben.

Gebietsunterstützung und -Entwicklung

Möchten Sie sich mit Ihrem Verein bewerben?

Füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus – Wenn Ihr Projekt unseren Auswahlkriterien entspricht, dann werden wir uns so bald wie möglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Verkaufsbedingungen

(1) BESTANDTEILE DES HANDELSABKOMMENS
Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln die Bedingungen für den Verkauf von Produkten und/oder Zubehör und/oder Dienstleistungen (im Folgenden Produkte“), die von Esseoquattro Spa (nachstehend „Anbieter“ genannt) geliefert werden.
Alle vom Lieferanten abgeschlossenen Verträge unterliegen daher den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen, die integraler Bestandteil jedes Angebots, jeder Bestellung und jeder Auftragsbestätigung (im Folgenden „Kundenverpflichtung“) des Anbieters gegenüber jeder juristischen oder natürlichen Person sind, die mit dem Anbieter in Kontakt steht und im Folgenden als Kunde bezeichnet wird.
Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen dürfen von den Vertragsparteien nur schriftlich geändert oder abgewichen werden.
Die vorliegenden Bedingungen ersetzen alle früheren Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden zum gleichen Gegenstand.
Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln alle Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden
und verlängern sich jährlich stillschweigend, sofern nicht bis zum 31.12. des Vorjahres neue allgemeine Verkaufsbedingungen unterzeichnet werden.
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2) VERTRAGSABSCHLUSS
Zum Vertragsabschluss unterbreitet der Anbieter ein Angebot, das dem Kunden per E-Mail zugesandt wird.
Nimmt der Kunde das Angebot an, ist der Anbieter verpflichtet,
die KUNDENVERPFLICHTUNG (im Folgenden „KV“ genannt) zu erstellen, die dem Kunden übermittelt wird. Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit der darin angegebenen Daten zu überprüfen und
etwaige Ungenauigkeiten rechtzeitig zu melden.
Wenn der Kunde innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der KV dem Anbieter nichts mitteilt, gilt die Bestellung als angenommen und der Vertrag als abgeschlossen.
In diesem Fall wird die Lieferung in Betrieb genommen, ohne dass es einer weiteren Mitteilung durch den Anbieter erforderlich ist.
Es wird davon ausgegangen, dass die – auch stillschweigende – Annahme des Angebots und/oder der KV durch den Kunden immer diese Allgemeine Verkaufsbedingungen einschließt.
Sollte die Annahme der KV an Bedingungen geknüpft sein, d.h. sollte sie dem Anbieter nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Verpflichtung zugehen oder in irgendeiner Weise nicht vollständig mit dem Inhalt der Verpflichtung übereinstimmen, gilt sie als Gegenangebot.
Sollte der Kunde nach Annahme der KV Änderungen hinsichtlich Menge, Qualität, Abmessungen oder technischen Eigenschaften des Produkts verlangen, werden diese neu verhandelt.
Änderungen oder Ergänzungen, die nach der Annahme der KV vorgenommen werden, erfordern in jedem Fall die Ausstellung und Unterzeichnung einer neuen Kundenverpflichtung, die die ursprüngliche Kundenverpflichtung ersetzt.
Jeder Kaufvertrag gilt in jedem Fall als am Sitz des Anbieters abgeschlossen.
Bei Abweichungen zwischen den Bestimmungen der KV und den Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen hat die KV Vorrang.


3) ANFECHTUNGEN, BESCHWERDEN UND HAFTUNG
Bei Erhalt der Ware muss der Kunde die Unversehrtheit der Packstücke sowie die quantitative und qualitative Übereinstimmung mit den Angaben im Begleitdokument überprüfen.
Bei Unstimmigkeiten, Abweichungen, Anomalien oder Beschädigungen ist der Kunde verpflichtet, das Transportdokument „vorbehaltlich einer Nachprüfung” zu unterzeichnen, den Grund und den genauen Zustand der Ware zu vermerken und es vom Beförderer unterzeichnen zu lassen.
Er muss innerhalb von 24 Stunden eine erste zusammenfassende Mitteilung per E-Mail an uff.spedizioni@so4.it zusenden. Innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Produkts muss der Kunde die festgestellten Mängel schriftlich unter Beifügung von Fotos melden, andernfalls verfallen seine diesbezüglichen Rechte.
Reklamationen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung der Ware an den Anbieter gesendet werden. Danach akzeptiert der Anbieter keine Reklamationen mehr, die sich auf die Übereinstimmung der Produkte mit der Bestellung oder auf offensichtliche Mängel beziehen.
Die Anfechtungen müssen schriftlich und detailliert formuliert werden, wobei ausdrücklich die Art des festgestellten Mangels, die Artikelnummer und die vollständige Chargennummer auf der Außenverpackung anzugeben sind. Außerdem sind Fotos beizufügen und Muster der beanstandeten Ware bereitzuhalten.
Der Kunde ist verpflichtet, vor der Verwendung zu überprüfen, ob die erhaltenen Produkte mit den Angaben in den Eignungserklärungen übereinstimmen und ob das erhaltene Material für seine Anwendungen geeignet ist.
Der Anbieter lehnt jede Haftung für die Verwendung der gelieferten Ware für Zwecke ab, die nicht ausdrücklich in den Erklärungen zur Lebensmitteltauglichkeit und/oder den technischen Datenblättern zum gelieferten Produkt vorgesehen sind.
In den Kommunikationssystemen des Anbieters (Websites, Broschüren usw.) werden die wichtigsten Regeln zur Verwendung der Produkte erläutert und angegeben, um dem Benutzer die Verwendung entsprechend den Eigenschaften des Produkts selbst zu erleichtern.
Der Kunde muss diese Angaben an die Produktempfänger weitergeben.
Es sind keine Reklamationen zulässig, wenn die Ware aufgrund einer durch den Kunden unsachgemäßen Lagerung Veränderungen erleidet oder auch nur teilweise für den vorgesehenen Verwendungszweck ungeeignet wird.
Eventuelle Reklamationen berechtigen den Kunden nicht, die vertraglich vorgesehenen Zahlungen auszusetzen. Sofern nicht anders vereinbart, müssen eventuelle Rücksendungen vereinbart und in der Originalverpackung erfolgen.


4) PRODUKTPROBEN
Die vom Anbieter zugesandten Produktproben sind lediglich ein Hinweis auf die Qualität der vom Anbieter angebotenen Produkte.
Eventuelle Abweichungen zwischen dem erhaltenen Produkt und dem Produktprobe können nicht zu Reklamationen führen, es sei denn, in der Bestellung ist ausdrücklich der Vermerk „als Produktprobe“ angegeben.


5. LAGERUNGSBEDINGUNGEN
Die Lieferung der Ware erfolgt vom Anbieter an den Kunden oder Spediteur. Die Ware wird dafür in Pappschachteln verpackt und auf Paletten – vorzugsweise vom EPAL-Typ – gelegt.
Die Produkte werden durch eine Sekundärverpackung (Papier/Folie) geschützt, um die Einhaltung der Grundsätze der Hygiene und Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten – auch abhängig von ihrer Primärverpackung.
Jede Palette wird mit einem Etikett versehen, das den Inhalt der Palette angibt, sowie mit einem Produktprobe zur schnelleren Produktidentifizierung.
Im Falle einer Diskrepanz zwischen diesen beiden Elementen hat das Etikett stets Vorrang.
Die EPAL-Paletten müssen beim Umtausch im gleichen Zustand zurückgegeben werden, in dem sie geliefert wurden.
Sollten die EPAL-Paletten – die dem Anbieter gehören – nicht zurückgegeben oder beschädigt zurückgegeben werden, werden sie dem Kunden zu Marktpreisen in Rechnung gestellt, die dem Kunden jeweils vom Anbieter mitgeteilt werden.
Die Waren müssen vom Käufer in ihrer Originalverpackung unter den folgenden Bedingungen aufbewahrt werden:
– Konstante Temperatur zwischen 8° C und 30° C;
– An einem Ort aufbewahrt, der vor Sonnenlicht, Lösungsmittel- und Gasdämpfen oder Strahlung in hohen Konzentrationen geschützt ist;
– An einem trockenen Ort;
In jedem Fall müssen die Angaben im Datenblatt beachtet werden.
Die Paletten können bis zu einer maximalen Höhe von 240 cm gestapelt werden, sofern dies gefahrlos möglich ist.
Teilweise benutzte Verpackungen sind wieder zu verschließen oder so zu lagern, dass die Ware vor äußeren Einflüssen wie Luft, Staub und Hitze usw. geschützt ist.
Die Lagerräume und die Lagerungsbedingungen müssen die Einhaltung der Hygienevorschriften für Produkte gewährleisten, die für den direkten Lebensmittelkontakt bestimmt sind.


6) LIEFERFRISTEN
Die in der Kundenverpflichtung angegebenen Lieferfristen dienen lediglich als Hinweis und starten ab der Rücksendung der unterzeichneten Verpflichtung durch den Kunden, sofern diese zurückgesandt wird (vorausgesetzt, dass die zurückgesandte Kundenverpflichtung der vom Anbieter versandten Kundeverpflichtung entspricht ), d.h. nach Ablauf von zwei Tagen nach Erhalt der KV durch den Kunden (sofern der Kunde nach Erhalt der KV dem Anbieter nichts mitteilt).
Die Lieferfristen können sich je nach logistischen und transporttechnischen Erfordernissen ändern (der Kunde wird in jedem Fall über solche Fälle informiert).
Bei einer Verzögerung der Bestätigungsfreigabe können sich die Versandtermine aufgrund der Umorganisierung des Produktionsplans verzögern.
Der Anbieter verpflichtet sich, den neuen Liefertermin innerhalb von 2 Arbeitstagen mitzuteilen.


7) GRÜNDEN HÖHERER GEWALT
Als triftige Gründe höherer Gewalt gelten Anlagenausfälle, das Fehlen von mehr als 10 % des Personals und objektive Schwierigkeiten des
Anbieters bei der Beschaffung von Rohstoffen, wenn diese Schwierigkeiten auf externe Faktoren zurückzuführen sind und nicht auf Fahrlässigkeit des Anbieters.
Bei Vorliegen höherer Gewalt behält sich der Anbieter das Recht vor, die Lieferfristen zu ändern und/oder laufende Bestellungen, auch wenn diese bereits bestätigt wurden, ganz oder teilweise zu stornieren.
Der Kunde erkennt an, dass eventuelle Lieferverzögerungen keinen Anspruch auf Schadenersatz für den Kunden begründen, dem lediglich das Recht zusteht, die Bestellung für Produkte, die sich noch nicht in Produktion befinden, zu stornieren.


8) TECHNISCHE PRODUKTMERKMALE
Die Preislisten, Kataloge, Prospekte und Broschüren zu unseren Produkten dienen lediglich als Hinweis.
Alle detaillierten technischen Aspekte können angefordert werden und werden im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften erläutert.
Das für die Herstellung unserer Produkte verwendete Material entspricht den geltenden Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf den Lebensmittelkontakt
Der Anbieter erklärt, dass er die italienischen Vorschriften und die europäischen GMP-Bestimmungen einhält und die Dokumente
bezüglich der evtl. Konformitätserklärungen und der erwähnten Spezifikationen in seinem Firmensitz aufbewahrt.
Insbesondere werden die im Ministerialerlass (DM) 21/3/73 einschließlich Änderungen festgelegten Normen eingehalten, wenn das Produkt für den Lebensmittelkontakt bestimmt ist, sowie die 1935/20024- und 2023/2006-EU-Vorschriften.
Alle Produkte des Anbieters sind auf der Verpackung und/oder auf der Innenseite der Beutel-Faltenbälge mit Marken und Codes versehen, die den geltenden Vorschriften entsprechen.
Diese Informationen werden alternativ durch andere Mittel zur Verfügung gestellt.
8.1.
Auf Anfrage des Käufers, die per E-Mail an qualita@so4.it gesendet wird, verpflichtet sich der Anbieter, die technische Produktdokumentation zuzusenden.


9) TESTS
Unsere Organisation führt die notwendigen Tests und Versuche durch, um die Konformität der Produkte für den Lebensmittelkontakt gemäß geltender Gesetzgebung und Verwendungszweck zu gewährleisten.
Für alle weiteren ergänzenden Nachweise zu den Angaben muss der Kunde unserem Unternehmen alle Vorschriften und Richtlinien mitteilen, denen das Produkt entsprechen muss. Der Kunde muss ebenfalls die Tests angeben, denen das betreffende Produkt unterzogen werden muss, damit die geeigneten Produktionsverfahren zur Erfüllung der angegebenen Anforderungen ermittelt werden können.


10) TOLERANZEN BEIM PRODUKTGEWICHT
Esseoquattro verwendet Rohstoffe, die von qualifizierten Lieferanten angekauft werden.
Die Gewichtsangaben und technischen Aspekte zum Gewicht entsprechen den Angaben der Lieferanten.
Esseoquattro verpflichtet sich, zyklische Stichprobenkontrollen der von seinen Anbietern erhaltenen Materialien durchzuführen.
Für die Größe, das Gewicht und die Menge der durch Verarbeitung hergestellten Produkte ist eine Toleranz von 5 % zulässig.


11) TRANSPORT
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die Produkte als frei Haus verkauft.
Der Anbieter verpflichtet sich, den Transport zum Werk des Käufers oder zu einem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Ort durchzuführen und dabei auf Spediteure bzw. Frachtführer mit nachgewiesener Zuverlässigkeit zurückzugreifen.


12) ZAHLUNGSMETHODEN, FRISTEN UND VERZÖGERUNGEN
Die vom Anbieter akzeptierten Zahlungsarten sind:
– Banküberweisung
– Bankbeleg
Die Zahlungen müssen gemäß den jeweils in der Kundenverpflichtung angegebenen Bedingungen erfolgen.


Bei Zahlungsverzug für fällige Forderungen werden dem Schuldner die im Gesetzesdekret Nr. 231 vom 9. Oktober 2002 vorgesehenen Verzugszinsen berechnet und der Kunde verliert den Vorteil der Frist in Bezug auf die Lieferungen, die auf die unbezahlte Lieferung folgen.
Im Falle der Nichtzahlung behält sich der Anbieter das Recht vor, die laufenden Lieferungen einzustellen.
In caso di insoluto di una ricevuta bancaria verranno addebitati 10 euro per rimborso forfettario spese bancarie e di segreteria oltre agli interessi di
mora.


13) GERICHTSSTAND, SCHIEDSKLAUSEL, ANWENDBARES RECHT, REGULIERUNGSSPRACHE
Für alle Streitigkeiten – ohne Ausnahme – im Zusammenhang mit Kaufverträgen zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist das Landgericht Padua zuständig.
Vor der Einleitung eines Rechtsstreits verpflichten sich die Parteien, sich um eine gütliche Beilegung der Streitigkeit zu bemühen alternativ im Rahmen eines Vermittlungs- oder unterstützten Verhandlungsverfahrens gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.


14) DATENSCHUTZERKLÄRUNG GEMÄSS ART. 13 DES GESETZESDEKRETS 196/2003
Die vom Kunden zur Verfügung gestellten oder anderweitig im Rahmen der Tätigkeiten von ESSEOQUATTRO SPA erworbenen personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung des Gesetzesdekrets 196/2003 verarbeitet. 196/2003. Unter Verarbeitung versteht man die Sammlung, Erfassung, Organisierung, Speicherung, Ausarbeitung, Änderung, Auswahl, Entnahme, Verbreitung und Löschung von Daten.
Esseoquattro erklärt, dass die Daten zur Vertragsdurchführung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
In Bezug auf die übermittelten Daten kann der Kunde seine Rechte gemäß Art. 7 des Gesetzesdekrets 196/2003 ausüben, d.h. Bestätigung der Datenexistenz, Herkunft, Zweck, Aktualisierung, Löschung, Recht auf Widerspruch. Zur Ausübung dieser Rechte sollten Sie sich an den Datenschutzbeauftragten wenden – bei der ESSEOQUATTRO SPA, Fraz.
Camazzole 1/A, 35010 Carmignano di Brenta (PD)