Beutel 7 Blanca
ein einziges Material
mit vielen Verwendungsmöglichkeiten

Besonders widerstandsfähiges Einzelstoffbeutel, da er vollständig thermoverschweißt und nicht geklebt ist. Sie ist eine praktikable Verpackungslösung sowohl für die bediente Frischetheke als auch für die Selbstbedienungstheke, da sie durch Heißkleben verschlossen werden kann. Sie findet auch im Non-Food-Bereich Anwendung. Das Format kann je nach Verpackungsanforderungen angepasst werden.

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Geeignet für den Lebensmittelkontakt

PFAS-FREI

Einzelstofflich

Vielseitig einsetzbar

Darf in die Papiertonne

Entspricht den:

Europäische Verordnung Nr. 1935/2004

Europäische Verordnung Nr. 2023/2006

Europäische Verordnung Nr. 10/2011 einschließlich Änderungen

Ministerialerlass (DM) 21/3/73 einschließlich Änderungen

Verwendungsempfehlungen

Fleisch

Aufschnitt

Käse

Obst und Gemüse

Non-Food

Recycling-Tipps

Blanca ist eine weiterverwendbare Verpackung und sollte in die Papiersammlung gelangen. Bitte beachten Sie immer die Vorschriften Ihrer Wohnsitzgemeinde.

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Der Service ist montags bis freitags von 8:30 bis 17:30 Uhr verfügbar, außer an Feiertagen.

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IHRE KONTAKTANGABEN

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Verkaufsbedingungen

(1) BESTANDTEILE DES HANDELSABKOMMENS
Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln die Bedingungen für den Verkauf von Produkten und/oder Zubehör und/oder Dienstleistungen (im Folgenden Produkte“), die von Esseoquattro Spa (nachstehend „Anbieter“ genannt) geliefert werden.
Alle vom Lieferanten abgeschlossenen Verträge unterliegen daher den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen, die integraler Bestandteil jedes Angebots, jeder Bestellung und jeder Auftragsbestätigung (im Folgenden „Kundenverpflichtung“) des Anbieters gegenüber jeder juristischen oder natürlichen Person sind, die mit dem Anbieter in Kontakt steht und im Folgenden als Kunde bezeichnet wird.
Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen dürfen von den Vertragsparteien nur schriftlich geändert oder abgewichen werden.
Die vorliegenden Bedingungen ersetzen alle früheren Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden zum gleichen Gegenstand.
Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln alle Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden
und verlängern sich jährlich stillschweigend, sofern nicht bis zum 31.12. des Vorjahres neue allgemeine Verkaufsbedingungen unterzeichnet werden.
.

2) VERTRAGSABSCHLUSS
Zum Vertragsabschluss unterbreitet der Anbieter ein Angebot, das dem Kunden per E-Mail zugesandt wird.
Nimmt der Kunde das Angebot an, ist der Anbieter verpflichtet,
die KUNDENVERPFLICHTUNG (im Folgenden „KV“ genannt) zu erstellen, die dem Kunden übermittelt wird. Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit der darin angegebenen Daten zu überprüfen und
etwaige Ungenauigkeiten rechtzeitig zu melden.
Wenn der Kunde innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der KV dem Anbieter nichts mitteilt, gilt die Bestellung als angenommen und der Vertrag als abgeschlossen.
In diesem Fall wird die Lieferung in Betrieb genommen, ohne dass es einer weiteren Mitteilung durch den Anbieter erforderlich ist.
Es wird davon ausgegangen, dass die – auch stillschweigende – Annahme des Angebots und/oder der KV durch den Kunden immer diese Allgemeine Verkaufsbedingungen einschließt.
Sollte die Annahme der KV an Bedingungen geknüpft sein, d.h. sollte sie dem Anbieter nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Verpflichtung zugehen oder in irgendeiner Weise nicht vollständig mit dem Inhalt der Verpflichtung übereinstimmen, gilt sie als Gegenangebot.
Sollte der Kunde nach Annahme der KV Änderungen hinsichtlich Menge, Qualität, Abmessungen oder technischen Eigenschaften des Produkts verlangen, werden diese neu verhandelt.
Änderungen oder Ergänzungen, die nach der Annahme der KV vorgenommen werden, erfordern in jedem Fall die Ausstellung und Unterzeichnung einer neuen Kundenverpflichtung, die die ursprüngliche Kundenverpflichtung ersetzt.
Jeder Kaufvertrag gilt in jedem Fall als am Sitz des Anbieters abgeschlossen.
Bei Abweichungen zwischen den Bestimmungen der KV und den Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen hat die KV Vorrang.


3) ANFECHTUNGEN, BESCHWERDEN UND HAFTUNG
Bei Erhalt der Ware muss der Kunde die Unversehrtheit der Packstücke sowie die quantitative und qualitative Übereinstimmung mit den Angaben im Begleitdokument überprüfen.
Bei Unstimmigkeiten, Abweichungen, Anomalien oder Beschädigungen ist der Kunde verpflichtet, das Transportdokument „vorbehaltlich einer Nachprüfung” zu unterzeichnen, den Grund und den genauen Zustand der Ware zu vermerken und es vom Beförderer unterzeichnen zu lassen.
Er muss innerhalb von 24 Stunden eine erste zusammenfassende Mitteilung per E-Mail an uff.spedizioni@so4.it zusenden. Innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Produkts muss der Kunde die festgestellten Mängel schriftlich unter Beifügung von Fotos melden, andernfalls verfallen seine diesbezüglichen Rechte.
Reklamationen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung der Ware an den Anbieter gesendet werden. Danach akzeptiert der Anbieter keine Reklamationen mehr, die sich auf die Übereinstimmung der Produkte mit der Bestellung oder auf offensichtliche Mängel beziehen.
Die Anfechtungen müssen schriftlich und detailliert formuliert werden, wobei ausdrücklich die Art des festgestellten Mangels, die Artikelnummer und die vollständige Chargennummer auf der Außenverpackung anzugeben sind. Außerdem sind Fotos beizufügen und Muster der beanstandeten Ware bereitzuhalten.
Der Kunde ist verpflichtet, vor der Verwendung zu überprüfen, ob die erhaltenen Produkte mit den Angaben in den Eignungserklärungen übereinstimmen und ob das erhaltene Material für seine Anwendungen geeignet ist.
Der Anbieter lehnt jede Haftung für die Verwendung der gelieferten Ware für Zwecke ab, die nicht ausdrücklich in den Erklärungen zur Lebensmitteltauglichkeit und/oder den technischen Datenblättern zum gelieferten Produkt vorgesehen sind.
In den Kommunikationssystemen des Anbieters (Websites, Broschüren usw.) werden die wichtigsten Regeln zur Verwendung der Produkte erläutert und angegeben, um dem Benutzer die Verwendung entsprechend den Eigenschaften des Produkts selbst zu erleichtern.
Der Kunde muss diese Angaben an die Produktempfänger weitergeben.
Es sind keine Reklamationen zulässig, wenn die Ware aufgrund einer durch den Kunden unsachgemäßen Lagerung Veränderungen erleidet oder auch nur teilweise für den vorgesehenen Verwendungszweck ungeeignet wird.
Eventuelle Reklamationen berechtigen den Kunden nicht, die vertraglich vorgesehenen Zahlungen auszusetzen. Sofern nicht anders vereinbart, müssen eventuelle Rücksendungen vereinbart und in der Originalverpackung erfolgen.


4) PRODUKTPROBEN
Die vom Anbieter zugesandten Produktproben sind lediglich ein Hinweis auf die Qualität der vom Anbieter angebotenen Produkte.
Eventuelle Abweichungen zwischen dem erhaltenen Produkt und dem Produktprobe können nicht zu Reklamationen führen, es sei denn, in der Bestellung ist ausdrücklich der Vermerk „als Produktprobe“ angegeben.


5. LAGERUNGSBEDINGUNGEN
Die Lieferung der Ware erfolgt vom Anbieter an den Kunden oder Spediteur. Die Ware wird dafür in Pappschachteln verpackt und auf Paletten – vorzugsweise vom EPAL-Typ – gelegt.
Die Produkte werden durch eine Sekundärverpackung (Papier/Folie) geschützt, um die Einhaltung der Grundsätze der Hygiene und Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten – auch abhängig von ihrer Primärverpackung.
Jede Palette wird mit einem Etikett versehen, das den Inhalt der Palette angibt, sowie mit einem Produktprobe zur schnelleren Produktidentifizierung.
Im Falle einer Diskrepanz zwischen diesen beiden Elementen hat das Etikett stets Vorrang.
Die EPAL-Paletten müssen beim Umtausch im gleichen Zustand zurückgegeben werden, in dem sie geliefert wurden.
Sollten die EPAL-Paletten – die dem Anbieter gehören – nicht zurückgegeben oder beschädigt zurückgegeben werden, werden sie dem Kunden zu Marktpreisen in Rechnung gestellt, die dem Kunden jeweils vom Anbieter mitgeteilt werden.
Die Waren müssen vom Käufer in ihrer Originalverpackung unter den folgenden Bedingungen aufbewahrt werden:
– Konstante Temperatur zwischen 8° C und 30° C;
– An einem Ort aufbewahrt, der vor Sonnenlicht, Lösungsmittel- und Gasdämpfen oder Strahlung in hohen Konzentrationen geschützt ist;
– An einem trockenen Ort;
In jedem Fall müssen die Angaben im Datenblatt beachtet werden.
Die Paletten können bis zu einer maximalen Höhe von 240 cm gestapelt werden, sofern dies gefahrlos möglich ist.
Teilweise benutzte Verpackungen sind wieder zu verschließen oder so zu lagern, dass die Ware vor äußeren Einflüssen wie Luft, Staub und Hitze usw. geschützt ist.
Die Lagerräume und die Lagerungsbedingungen müssen die Einhaltung der Hygienevorschriften für Produkte gewährleisten, die für den direkten Lebensmittelkontakt bestimmt sind.


6) LIEFERFRISTEN
Die in der Kundenverpflichtung angegebenen Lieferfristen dienen lediglich als Hinweis und starten ab der Rücksendung der unterzeichneten Verpflichtung durch den Kunden, sofern diese zurückgesandt wird (vorausgesetzt, dass die zurückgesandte Kundenverpflichtung der vom Anbieter versandten Kundeverpflichtung entspricht ), d.h. nach Ablauf von zwei Tagen nach Erhalt der KV durch den Kunden (sofern der Kunde nach Erhalt der KV dem Anbieter nichts mitteilt).
Die Lieferfristen können sich je nach logistischen und transporttechnischen Erfordernissen ändern (der Kunde wird in jedem Fall über solche Fälle informiert).
Bei einer Verzögerung der Bestätigungsfreigabe können sich die Versandtermine aufgrund der Umorganisierung des Produktionsplans verzögern.
Der Anbieter verpflichtet sich, den neuen Liefertermin innerhalb von 2 Arbeitstagen mitzuteilen.


7) GRÜNDEN HÖHERER GEWALT
Als triftige Gründe höherer Gewalt gelten Anlagenausfälle, das Fehlen von mehr als 10 % des Personals und objektive Schwierigkeiten des
Anbieters bei der Beschaffung von Rohstoffen, wenn diese Schwierigkeiten auf externe Faktoren zurückzuführen sind und nicht auf Fahrlässigkeit des Anbieters.
Bei Vorliegen höherer Gewalt behält sich der Anbieter das Recht vor, die Lieferfristen zu ändern und/oder laufende Bestellungen, auch wenn diese bereits bestätigt wurden, ganz oder teilweise zu stornieren.
Der Kunde erkennt an, dass eventuelle Lieferverzögerungen keinen Anspruch auf Schadenersatz für den Kunden begründen, dem lediglich das Recht zusteht, die Bestellung für Produkte, die sich noch nicht in Produktion befinden, zu stornieren.


8) TECHNISCHE PRODUKTMERKMALE
Die Preislisten, Kataloge, Prospekte und Broschüren zu unseren Produkten dienen lediglich als Hinweis.
Alle detaillierten technischen Aspekte können angefordert werden und werden im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften erläutert.
Das für die Herstellung unserer Produkte verwendete Material entspricht den geltenden Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf den Lebensmittelkontakt
Der Anbieter erklärt, dass er die italienischen Vorschriften und die europäischen GMP-Bestimmungen einhält und die Dokumente
bezüglich der evtl. Konformitätserklärungen und der erwähnten Spezifikationen in seinem Firmensitz aufbewahrt.
Insbesondere werden die im Ministerialerlass (DM) 21/3/73 einschließlich Änderungen festgelegten Normen eingehalten, wenn das Produkt für den Lebensmittelkontakt bestimmt ist, sowie die 1935/20024- und 2023/2006-EU-Vorschriften.
Alle Produkte des Anbieters sind auf der Verpackung und/oder auf der Innenseite der Beutel-Faltenbälge mit Marken und Codes versehen, die den geltenden Vorschriften entsprechen.
Diese Informationen werden alternativ durch andere Mittel zur Verfügung gestellt.
8.1.
Auf Anfrage des Käufers, die per E-Mail an qualita@so4.it gesendet wird, verpflichtet sich der Anbieter, die technische Produktdokumentation zuzusenden.


9) TESTS
Unsere Organisation führt die notwendigen Tests und Versuche durch, um die Konformität der Produkte für den Lebensmittelkontakt gemäß geltender Gesetzgebung und Verwendungszweck zu gewährleisten.
Für alle weiteren ergänzenden Nachweise zu den Angaben muss der Kunde unserem Unternehmen alle Vorschriften und Richtlinien mitteilen, denen das Produkt entsprechen muss. Der Kunde muss ebenfalls die Tests angeben, denen das betreffende Produkt unterzogen werden muss, damit die geeigneten Produktionsverfahren zur Erfüllung der angegebenen Anforderungen ermittelt werden können.


10) TOLERANZEN BEIM PRODUKTGEWICHT
Esseoquattro verwendet Rohstoffe, die von qualifizierten Lieferanten angekauft werden.
Die Gewichtsangaben und technischen Aspekte zum Gewicht entsprechen den Angaben der Lieferanten.
Esseoquattro verpflichtet sich, zyklische Stichprobenkontrollen der von seinen Anbietern erhaltenen Materialien durchzuführen.
Für die Größe, das Gewicht und die Menge der durch Verarbeitung hergestellten Produkte ist eine Toleranz von 5 % zulässig.


11) TRANSPORT
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die Produkte als frei Haus verkauft.
Der Anbieter verpflichtet sich, den Transport zum Werk des Käufers oder zu einem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Ort durchzuführen und dabei auf Spediteure bzw. Frachtführer mit nachgewiesener Zuverlässigkeit zurückzugreifen.


12) ZAHLUNGSMETHODEN, FRISTEN UND VERZÖGERUNGEN
Die vom Anbieter akzeptierten Zahlungsarten sind:
– Banküberweisung
– Bankbeleg
Die Zahlungen müssen gemäß den jeweils in der Kundenverpflichtung angegebenen Bedingungen erfolgen.


Bei Zahlungsverzug für fällige Forderungen werden dem Schuldner die im Gesetzesdekret Nr. 231 vom 9. Oktober 2002 vorgesehenen Verzugszinsen berechnet und der Kunde verliert den Vorteil der Frist in Bezug auf die Lieferungen, die auf die unbezahlte Lieferung folgen.
Im Falle der Nichtzahlung behält sich der Anbieter das Recht vor, die laufenden Lieferungen einzustellen.
In caso di insoluto di una ricevuta bancaria verranno addebitati 10 euro per rimborso forfettario spese bancarie e di segreteria oltre agli interessi di
mora.


13) GERICHTSSTAND, SCHIEDSKLAUSEL, ANWENDBARES RECHT, REGULIERUNGSSPRACHE
Für alle Streitigkeiten – ohne Ausnahme – im Zusammenhang mit Kaufverträgen zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist das Landgericht Padua zuständig.
Vor der Einleitung eines Rechtsstreits verpflichten sich die Parteien, sich um eine gütliche Beilegung der Streitigkeit zu bemühen alternativ im Rahmen eines Vermittlungs- oder unterstützten Verhandlungsverfahrens gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.


14) DATENSCHUTZERKLÄRUNG GEMÄSS ART. 13 DES GESETZESDEKRETS 196/2003
Die vom Kunden zur Verfügung gestellten oder anderweitig im Rahmen der Tätigkeiten von ESSEOQUATTRO SPA erworbenen personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung des Gesetzesdekrets 196/2003 verarbeitet. 196/2003. Unter Verarbeitung versteht man die Sammlung, Erfassung, Organisierung, Speicherung, Ausarbeitung, Änderung, Auswahl, Entnahme, Verbreitung und Löschung von Daten.
Esseoquattro erklärt, dass die Daten zur Vertragsdurchführung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
In Bezug auf die übermittelten Daten kann der Kunde seine Rechte gemäß Art. 7 des Gesetzesdekrets 196/2003 ausüben, d.h. Bestätigung der Datenexistenz, Herkunft, Zweck, Aktualisierung, Löschung, Recht auf Widerspruch. Zur Ausübung dieser Rechte sollten Sie sich an den Datenschutzbeauftragten wenden – bei der ESSEOQUATTRO SPA, Fraz.
Camazzole 1/A, 35010 Carmignano di Brenta (PD)